Gemeindeschreiberei
Für die Beglaubigung von Unterschriften ist die Gemeindeschreiberin zuständig. Sie kann dies nur tun, wenn diese Unterschrift in ihrer Anwesenheit geleistet wird. Bitte kommen Sie also persönlich vorbei, sicherheitshalber nach telefonischer Voranmeldung (die Gemeindeschreiberin ist während der Schalteröffnungszeiten nicht immer vor Ort oder verfügbar) und bringen Sie ein gültiges Ausweispapier mit.
Kontakt
GemeindeschreibereiBürenstrasse 104
4574 Nennigkofen
Tel. 032 621 69 57
m.stuber@luesslingen-nennigkofen.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
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