Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.so.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Kontakt

wahlbuero@luesslingen-nennigkofen.ch

Urne Öffnungszeiten

Sonntag 10.00 - 11.00 Uhr

Urnenstandort

Das Wahlbüro befindet sich im Gemeindehaus, Bürenstrasse 104, 4574 Nennigkofen

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises persönlich auf der Gemeindeverwaltung abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn so in das Antwortkuvert, dass im Fenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung erscheint.
  3. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel ins richtige Fach des Stimmkuverts und kleben dieses zu.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren), in den entsprechenden Briefkasten beim Gemeindehaus werfen oder es während der Schalteröffnung auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Samstag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (Achtung: B-Post braucht mindestens 5 Arbeitstage, Samstags wird nur A-Post ausgetragen!). Der Abstimmungsbriefkasten wird jeweils am Samstag Abend um 19.00 Uhr geschlossen. Danach kann nur noch am Sonntag persönlich gewählt oder abgestimmt werden.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist