Beglaubigungen
Benötigen Sie eine Beglaubigung von Dokumenten oder von einer Unterschrift? Dann kommen Sie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung am Schalter vorbei.
Achtung: Unterschriften dürfen gemäss geändertem Gesetz über die Einführung des Zivilgesetzbuches per 5.11.2019 auf Gemeindeebene nur noch vom Gemeindepräsidium und von der Gemeindeschreiberei beglaubigt werden.
Bitte unbedingt beachten:
Zu beglaubigende Unterschriften immer erst vor Ort leisten, im Beisein der Person, die diese Unterschrift beglaubigen soll, und nicht schon zu Hause. Zudem bitte einen gültigen Ausweis mitbringen.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Download |
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