Die Gemeinde ist gestützt auf das kantonale Gesetz über die Abfallwirtschaft für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig. Das Motto ist: Vermeiden, vermindern, verwerten.

Der übliche Haus- und Gewerbekehricht wird jeden zweiten Montag eingesammelt und abgeführt. Fällt ein Montag auf einen Feiertag, so findet die Sammlung in der Regel am darauffolgenden Donnerstag statt (siehe Kalender).
Bitte stellen Sie den Abfall ausschliesslich in Kehrichtsäcken bereit, welche mit den korrekten KEBAG-Gebührenmarken versehenden sind. Nur so entrichten sie die Kehrichtgebühr ordnungsgemäss.

Weitere Informationen sind unter der Rubrik Entsorgung zu finden.

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Abfallkalender 2025 (PDF, 870 kB) Download 0 Abfallkalender 2025
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