Die Gemeinde ist gestützt auf das kantonale Gesetz über die Abfallwirtschaft für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig. Das Motto ist: Vermeiden, vermindern, verwerten.

Der übliche Haus- und Gewerbekehricht wird jeden zweiten Montag eingesammelt und abgeführt. Bitte stellen Sie den Abfall ausschliesslich in Kehrichtsäcken bereit, welche mit den korrekten KEBAG-Gebührenmarken versehenden sind. Nur so entrichten sie die Kehrichtgebühr ordnungsgemäss.

Weitere Informationen sind unter der Rubrik Entsorgung zu finden.

Zugehörige Objekte

Name
2024 Entsorgungsplan (PDF, 844.35 kB) Download 0 2024 Entsorgungsplan
Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt
Name Download