Seit dem 1.1.2024 dürfen Sie den Heimatschein bei sich behalten, im Kanton Solothurn besteht keine Pflicht mehr, diesen bei der Wohngemeinde zu hinterlegen. Deshalb kommen Sie so bald als möglich an den Schalter und holen sie ihn ab. Bitte bewahren Sie ihn weiterhin auf, z.B. falls Sie in einen anderen Kanton umziehen, wo die Hinterlegungspflicht noch besteht.
Benötigen Sie einen neuen Heimatschein, dann wenden Sie sich bitte an das

Zivilstandsamt Solothurn
Patriotenweg 9
Postfach 157
4502 Solothurn
Tel 032 627 23 81
Mail za.so@vd.so.ch
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